A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hardwarekauf, die Softwareüberlassung und die Erbringung von Dienstleistungen.

1. Gegenstand dieser Bedingungen

1.1. Angebote, Leistungen und Verträge der Firma Active IT-Team GmbH, Nachfolgend Active IT-Team genannt, bzgl. Kauf, Beratung, Organisation, Entwicklung und Programmierung von EDV-Systemen, einschließlich Systemlösungen, Systemanalysen, -erweiterungen und -modifikationen, gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart worden ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Ihnen wird hiermit widersprochen.

1.2. Die vorliegenden Bedingungen werden vom Kunden auch für weitere von Active IT-Team zu erbringende Leistungen anerkannt, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

2. Vertragsschluß

2.1. Angebote von Active IT-Team sind freibleibend und unverbindlich. Angebotsunterlagen bleiben Eigentum von Active IT-Team und dürfen ohne Zustimmung von Active IT-Team weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.

2.2. In dem Fall, dass sich die Dauer eines Projekts durch ein Verschulden des Kunden verzögert, behält sich Active IT-Team vor, vereinbarte Preise in dem Umfang zu erhöhen, wie sich Gehälter, Einkaufspreise oder ähnliche Beschaffungskosten im Laufe der eingetretenen Verzögerung erhöht haben.

2.3. Die Erstellung von System- oder Programmdokumentationen gehört nur dann zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich gegen gesonderte Vergütung schriftlich vereinbart worden ist.

3. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

3.1. Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware an Active IT-Team GmbH, Max-Eyht-Str. 45 in 46149 Oberhausen.

3.2. Bei Ausübung des Widerrufsrecht trägt der Verbraucher die Rücksendekosten. Hat der Verbraucher die Ware vor Widerruf und Rückgabe in Gebrauch genommen, hat er Wertersatz für die gezogen Nutzungen und die Verschlechterung der Ware zu leisten, es sei denn, die Wertminderungen sind lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertersatz kann im Einzelfall die Höhe des Kaufpreises erreichen.

3.3. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei Software, Softwarelizensen, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden, ferner nicht bei Leistungen die online( z.B:Software zum Download) übermittelt wurden .

3.4. Für Geschäftskunden innerhalb Deutschlands gilt das Widerrufsrecht nicht.

4. Annahmeverweigerung

4.1 Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder einen pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

5. Durchführung der Leistungen

5.1. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der kurzfristig die notwendigen Informationen und Entscheidungen geben oder sie herbeiführen kann. Sämtliche Willenserklärungen des Kunden in bezug auf die Durchführung des Projekts oder die Erbringung der Leistungen sind nur dann für Active IT-Team verbindlich, wenn sie von dem benannten Ansprechpartner abgegeben worden sind.

5.2. Bestehen die Leistungen von Active IT-Team aus mehreren Teilen oder sind die Leistungen Bestandteil eines Gesamtprojekts, so werden der Kunde und Active IT-Team einen Projektplan mit den Abhängigkeiten der Teilprojekte voneinander und deren Termine zur Fertigstellung definieren.

5.3. Sollten im Laufe der Projektabwicklung neue Releasestände entstehen und werden aufgrund dessen Anpassungsarbeiten erforderlich, so sind diese vom Kunden zu den üblichen Stundensätzen gemäß der jeweils gültigen Preisliste von Active IT-Team zu vergüten, wenn nicht etwas anderes vereinbart wird. Dadurch entstehende Verzögerungen führen zu einer entsprechenden Verschiebung der vorgesehenen Termine.

5.4. Sind Dritte an der Leistungserbringung für Active IT-Team beteiligt, so kann ein Verzug oder eine Nicht- oder Schlechterfüllung dieser Dritten nicht zum Nachteil von Active IT-Team geltend gemacht werden.

5.5. Active IT-Team wird die von ihr zu erbringenden Leistungen nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik Ausführen. Art und Weise der Durchführung sowie Arbeitsort und Arbeitszeit bestimmt Active IT-Team.

5.6. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Systemvoraussetzungen für den Einsatz der von Active IT-Team gelieferten Programme gegeben sind. Sollten sich durch ein Fehlen dieser Voraussetzungen Verzögerungen im Projektablauf oder zusätzliche Kosten ergeben, so geht dies zu Lasten des Kunden.

5.7. Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, dass er seine Mitwirkungspflichten, insbesondere bei der Durchführung von Projekten, termingerecht erbringt. Ist dies nicht der Fall, so kann Active IT-Team nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt Leistung verlangen.

6. Installation

Die Installation wird von dem Kunden vorgenommen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wenn die Durchführung der Installation durch Active IT-Team vereinbart wird, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass der Installationsort mit üblichen Transportmitteln erreichbar ist und auch sonstige Bedingungen für die Installation, wie z. B. genügend Arbeitsraum, Stromversorgung usw., gegeben sind.

7. Änderungsverlangen

7.1. Verlangt der Kunde schriftlich Änderungen der von Active IT-Team zu erbringenden Leistungen, so wird Active IT-Team einem solchen Änderungsverlangen nachkommen, es sei denn, dies ist ihr im Rahmen ihrer betrieblichen Leistungsfähigkeit unzumutbar.

7.2. Wenn das Änderungsverlangen zu einem erhöhten Aufwand seitens Active IT-Team führt, bedarf es einer einvernehmlichen schriftlichen Anpassung der vertraglichen Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Vergütung und eventuell vereinbarter Fristen.

8. Abnahme von werkvertraglichen Leistungen

8.1 Innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem Active IT-Team dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen angezeigt hat, wird der Kunde die Abnahme schriftlich erklären oder zusammen mit Active IT-Team auf der Datenverarbeitungsanlage des Kunden eine Funktionsprüfung durchführen.

8.2. Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Leistungen in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllen.

8.3. Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen werden in einem gemeinsam zu erstellenden Protokoll festgehalten und von Active IT-Team beseitigt. Danach ist die Abnahme schriftlich zu erklären oder eine weitere Funktionsprüfung wie oben geschildert durchzuführen.

8.4. Nicht wesentliche Abweichungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Insoweit wird auch keine weitere Funktionsprüfung durchgeführt.

8.5. Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären.

8.6. Die von Active IT-Team zu erbringenden Leistungen gelten als abgenommen, wenn die Funktionsprüfung innerhalb der genannten Frist von 10 Kalendertagen aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht durchgeführt wird, wenn der Kunde nach erfolgreicher Funktionsprüfung die Abnahme nicht unverzüglich schriftlich erklärt, wenn er die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht hinreichend konkretisiert oder wenn er die von Active IT-Team erbrachten Leistungen nutzt.

8.7. Einzelne Teilleistungen können gesondert geprüft und abgenommen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. 8.8. Weitere Einzelheiten zu Art, Umfang und Dauer der Funktionsprüfung können separat schriftlich vereinbart werden.

9. Preise und Zahlungsbedingungen

9.1 Die von Active IT-Team im Angebot oder an anderer Stelle genannten Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. Verpackungs- und Frachtkosten sowie Reise- und Übernachtungskosten gemäß den Sätzen der jeweils gültigen Preisliste.

9.2. Sofern eine Vergütung nicht vereinbart ist, wird die von Active IT-Team aufgewandte Arbeitszeit mit den Stunden oder Tagessätzen entsprechend der jeweils gültigen Preisliste zzgl. Mehrwertsteuer vergütet.

9.3. Zahlung wird ohne Abzug fällig binnen 8 Tage nach Rechnungsdatum.

9.4. Dienstleistungen seitens Active IT-Team, die vereinbart, vom Kunden aber nicht abgerufen werden, sind nach angemessener Fristsetzung durch Active IT-Team vom Kunden gleichwohl zu vergüten.

9.5. Bei Zahlungsverzug sind- vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadensersatz- vom Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszins, zu zahlen. Bei Geschäften an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, zu zahlen, mindestens jedoch 12 Prozentpunkte.

10. Aufrechnung/ Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht steht den Vertragspartnern von Active IT-Team nur zu, soweit sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von Active IT-Team anerkannt worden ist.

11. Eigentumsvorbehalt

Gegenstände, die an den Kunden zu übereignen sind, verbleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises im Eigentum von Active IT-Team.

12. Gewährleistung für kauf- oder werkvertragliche Leistungen

12.1. Active IT-Team gewährleistet, dass ihre Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Werts oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern völlig freies Softwareprogramm zu erstellen.

12.2. Maßgeblich für den Funktionsumfang und die Sollbeschaffenheit der von Active IT-Team gelieferten Programme sind die Programmhandbücher und Funktionsbeschreibungen, die Active IT-Team dem Kunden mit dem Angebot oder auf Wunsch zukommen lässt. Dem Kunden wird vor Vertragsabschluß Gelegenheit gegeben, sich durch Referenz- oder Testinstallationen ein genaues Bild vom Leistungsspektrum der Programme zu verschaffen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Leistungen, die nicht auch Leistungsinhalt dieser Referenz- oder Testinstallationen waren. Berichtsanpassungen, also Geschäftsbelege des Kunden, werden so ausgeführt, wie in der Anlage zum Angebot als Anlage beigefügt.

12.3. Die Gewährleistung beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, gegenüber Unternehmern 6 Monate und beginnt mit der Übergabe der jeweiligen Leistung oder Teilleistung.

12.4. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von Active IT-Team autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.

12.5. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Leistung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gilt ergänzend § 377 HGB.

12.6. Verdeckte Mängel, hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu melden. Rügt der Kunde mehrere Mängel, so hat er sämtliche Mängel in einer umfassenden und vollständigen Auflistung darzulegen.

12.7. Bei reproduzierbaren Mängel die innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftreten und ordnungsgemäß gemeldet wurden, kann der Verbraucher, von Active IT-Team und auf deren Kosten, nach seiner Wahl Mängelbeseitigung oder Neulieferung (Nacherfüllung) verlangen. Handelt sich bei dem Vertragspartner um ein Unternehmer, so ist Active IT-Team nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder Nacherfüllung berechtigt. Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt, die Störung auf einen Bedienungsfehler zurückzuführen ist bzw. nicht von Active IT-Team zu vertreten ist, kann Active IT-Team eine Aufwandserstattung nach ihren allgemeinen Stundensätzen zuzüglich notwendiger Auslagen verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Vertragsverhältnis, Minderung des Kaufpreises und Schadensersatz, können nur nach Ablauf einer vierwöchigen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung nach einer angemessenen Nachfrist geltend gemacht werden.

12.8. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Verbrauches auf Mängelbeseitigung, und die Gewährleistungsansprüche des Unternehmers, nach unserer Wahl auf Mängelbeseitigung oder Zweitgutschrift.

13. Verzug

13.1. Bei sämtlichen Terminen und Fristen, die von Active IT-Team genannt werden, handelt es sich um Schätzwerte. Ein Termin wird erst dann verbindlich, wenn der Kunde insoweit nochmals eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt hat und seinerseits zu einer Verzögerung nicht beigetragen hat.

13.2. Kommt Active IT-Team mit ihren Leistungen schuldhaft um mehr als 30 Kalendertage in Verzug, so kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen und androhen, dass er nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist von dem Vertrag in bezug auf die Leistung, mit der sich Active IT-Team im Verzug befindet, zurücktreten werde. Ein Rücktritt vom gesamten Vertrag ist nur zulässig, wenn die Teilerfüllung für den Kunden nicht von Interesse ist.

13.3. Die Haftung für den Ersatz des Verzugsschadens wird pro Woche auf 1% der Vergütung für diejenigen Leistungen beschränkt, die nicht vertragsgemäß genutzt werden können, höchstens jedoch auf 10% der für die Gesamtleistung vereinbarten Vergütung. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegt.

13.4. Kommt der Vertragspartner mit seiner Zahlungspflicht 30 Tage in Verzug, so wird Active IT-Team von seiner Leistungspflicht aus einem parallel abgeschlossenen Softwareberatungsvertrag frei und kann den Vertragspartner auf ihre gebührenpflichtige Hotline verweisen.

14. Nutzungsrechte, Schutzrechte

14.1. Sämtliche schutzfähigen Rechte, die bei der Durchführung der Leistungen eventuell entstehen, verbleiben bei Active IT-Team. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich unbeschränkte Recht, die von Active IT-Team überlassene Software an dem jeweiligen Betriebsstandort, für den sie erbracht wurden, auf sämtliche Nutzungsarten zu nutzen. Die Nutzung an anderen Standorten des Kunden oder die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Active IT-Team. Der Sourcecode verbleibt im Eigentum von Active IT-Team, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

14.2. Active IT-Team ist nicht bekannt, dass die Nutzung der von ihr erbrachten Leistungen Schutzrechte Dritter verletzt, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Freiheit von Rechten Dritter. Falls die Nutzung Rechte Dritter verletzt werden, kann Active IT-Team nach ihrer Wahl die Leistungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang so ändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen oder die Befugnis erwirken, dass der Kunde sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten nutzen kann. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen Active IT-Team sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vor.

15. Haftung

15.1. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen Active IT-Team, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden auf den Nettoauftragswert begrenzt, soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist.

15.2. Soweit sich aus diesen AGB´s nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Active IT-Team haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind; insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsausfall- oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Active IT-Team ausgeschlossen ist, gilt dies auch für persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

15.3. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.

15.4. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Active IT-Team in jedem Fall nur dann, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

16. Datenschutz

Informationen des Kunden, die dieser Active IT-Team zur Durchführung der Leistungen übergibt und die als vertraulich gekennzeichnet sind, bleiben Eigentum des Kunden und sind nach Durchführung der Leistungen an den Kunden zurückzugeben. Active IT-Team wird diese Informationen vertraulich behandeln und an Dritte nur insoweit weitergeben, wie dies zur Durchführung der Leistungen erforderlich ist.

17. Allgemeine Bestimmungen

17.1. Im Falle einer Rechtsnachfolge auf Seiten von Active IT-Team gehen die zwischen Active IT-Team und dem Kunden geschlossenen Verträge automatisch auf den Rechtsnachfolger von Active IT-Team über.

17.2. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt jegliche Forderungen oder Ansprüche gegen Active IT-Team an Dritte abzutreten. Es sei den Active IT-Team stimmt dem ausdrücklich schriftlich zu.

17.3. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

17.4. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von Active IT-Team ist Oberhausen/Rheinl.

17.5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzbestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

17.6. Active IT-Team ist jederzeit berechtig, unter schriftlicher Mitteilung an den Vertragspartner, die vorliegenden AGB zu ändern. Sie entfalten Ihrer Wirkung auch für bereits abgeschlossene Verträge, wenn der Vertragspartner der Abänderung nicht binnen einer 4 Wochenfrist schriftlich wiederspricht.

Soweit der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. HGB oder sein Sitz im Ausland ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Oberhausen/Rheinl. vereinbart.

B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Softwarepflege oder Hotline

1. Gegenstand dieser Bindungen

1.1. Active IT-Team führt Softwarepflege gemäß den in Ziffer 2.1.,Softwarbetreuung gemäß den in Ziffer 2.2. und Service gem. den in Ziffer 2.3. genannten Bestimmungen aus.

1.2. Die Mitarbeiter von Active IT-Team treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden, auch nicht bei Tätigkeiten in dessen Räumen

2. Umfang der Leistungen

2.1. Die Softwarepflege beinhaltet folgende Leistungen

Jährlich die Überlassung einer Update-Version der von Aktive IT-Team erworbenen Software per Internet; Überlassung der jeweils jüngsten Programmversion der erworbenen Software per Internet, nach Anfrage und gegen Erstattung der Fracht, Aufwandspauschale und Verpackungskosten auch über manuellen Versand; Aktualisierung und Anpassung der von der Active IT-Team erworbenen Software an neuere gesetzliche Bestimmungen, soweit diese das Einsatzgebiet des Programms berühren und vom Hersteller der Software zur Verfügung gestellt werden; Unverzügliche Weitergabe von Fehlermeldungen, die die Software betreffen; an den Hersteller der Software.

2.2. Die Hotline beinhaltet folgende Leistungen:

Entgegennahme von Fehlermeldungen per Telefon, die während der Betriebszeiten von Mo – Do 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitags von 8.00 bis 15.00 Uhr durch den nach Ziffer 3.1 benannten Ansprechpartner des Kunden fernmündlich oder fernschriftlich abgegeben werden.
Auf Abruf fernmündliche Unterstützung und Hilfestellung bei Bedienungsproblemen des jeweiligen Software-Moduls

2.3. Nur gegen gesonderte Vergütung erbringt Active IT-Team folgende Dienstleistungen, die nicht Vertragsbestandteil der Softwarepflege oder Hotline sind:
Einen schnellen Vor-Ort-Service;
Installation der Active IT-Team Software;
Behebung von Fehlern, die auf eine nicht sachgerechte Programmbenutzung oder Anwenderfehler zurückzuführen sind;
Erwerb von Upgrades der Softwareprodukte zu Sonderkonditionen;
Beratung und Schulung in der vertragsgegenständlichen Software von Mitarbeitern des Kunden am Installationsort;
Beratung in allen Fragen des Einsatzes oder der Anwendung der Software einschließlich der Weitergabe von Einsatz- und Anwendungserfahrungen aus dem gesamten Benutzerkreis;
die Pflege von für den Kunden erstellter Individualsoftware.

3. Durchführung der Leistungen

3.1. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der kurzfristig die notwendigen Informationen und Entscheidungen geben oder sie herbeiführen kann. Sämtliche Willenserklärungen des Kunden in bezug auf die die Erbringung der Leistungen sind nur dann für Active IT-Team verbindlich, wenn sie von dem benannten Ansprechpartner abgegeben worden sind.

3.2. Die Pflegeleistungen werden in den Geschäftsräumen von Active IT-Team während der normalen Arbeitszeit durchgeführt. Sie werden dem Kunden auf einem Datenträger zugesandt. Beratungsleistungen werden telefonisch zur Verfügung gestellt.

3.3. Bei einer Überlassung einer neuen Programmversion wird nur diese Programmversion weitergepflegt. In gleicher Weise wird von Active IT-Team die zugehörige Dokumentation angepasst. Die neue Dokumentation wird dem Kunden von Active IT-Team zum Selbstkostenpreis überlassen.

3.4. Betreuungsleistungen werden fernmündlich oder fernschriftlich zur Verfügung gestellt. Active IT-Team ist verpflichtet innerhalb von 72 Stunden nach Abruf der Betreuungsleistung, Hilfestellungen und Unterstützung bei der Beseitigung von Bedienungsproblemen zu leisten, jedoch nicht unmittelbar nach dem Abruf.

3.5. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Systemvoraussetzungen für den Einsatz der von Active IT-Team gelieferten Programme gegeben sind. Sollten sich durch ein Fehlen dieser Voraussetzungen Verzögerungen im Projektablauf oder zusätzliche Kosten ergeben, so geht dies zu Lasten des Kunden.

4. Vergütung

4.1. Active IT-Team kann die vertraglich vereinbarten Gebühren entsprechend der Kostenentwicklung jeweils zum Vertragsjahresende anpassen. Bei einer Erhöhung der Pflegepauschale hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen nach Erhalt des Änderungsverlangens.

4.2. Die Vergütung der Pauschalleistungen dieses Vertrages erfolgt rein netto nach Rechnungsstellung durch Active IT-Team. Rechnungsstellung erfolgt jährlich im Voraus.

4.3. Die Verrechnung von Einzelleistungen (wie z.B. Beratungs- und Schulungsleistungen, Formular- und Listenanpassungen, Umprogrammierungen und sonstige Änderungen an der zu pflegenden Software) erfolgt nach Arbeitswerten im 15-Minuten-Takt. Der Betrag für einen Arbeitswert entspricht dem der aktuellen Preislist von Active IT-Team.

4.4. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nur zu, soweit sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis herrührt und dieser rechtskräftig festgestellt oder von Active IT-Team anerkannt wurde.

4.5. Kommt der Vertragspartner mit seiner Zahlungspflicht 30 Tage in Verzug, so wird Active IT-Team von seiner Leistungspflicht vorläufig frei und kann den Vertragspartner auf ihre gebührenpflichtige Hotline verweisen. Kommt der Vertragspartner später seiner Zahlungspflicht nach, werden die vom Vertragspartner in der Zwischenzeit entstandenen Hotlinegebühren von Active IT-Team nicht erstattet.

5. Gewährleistungen und Haftung

5.1. Programmfehler, Änderungsnotwendigkeiten und sonstige Umstände, die Pflegemaßnahmen erforderlich machen, sind Active IT-Team vom Kunden umgehend schriftlich mitzuteilen und so zu dokumentieren, dass eine Rekonstruktion möglich ist.

5.2 Reproduzierbare Fehler an der Software, die auf die vorbeschriebene Weise mitgeteilt wurden, werden von Active IT-Team beseitigt. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als unmöglich oder unzumutbar, kann Active IT-Team eine Ausweichlösung zur Verfügung stellen.

5.3. Durchgeführte Mängelbeseitigungen werden von Active IT-Team protokolliert und sind vom Kunden zu bestätigen.

5.4. Ein Anspruch auf Mängelbeseitigung besteht nicht, wenn der Kunde ohne Zustimmung von Active IT-Team die von Active IT-Team erbrachten Leistungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, er weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die Änderung verursacht worden sind. Stellt sich heraus, dass Störungen oder Fehler auf Bedienungsfehler zurückzuführen sind, so ist Active IT-Team berechtigt, die durch die Fehlersuche entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

5.5. Alle weitergehenden Ansprüche gegen Active IT-Team, es sei den sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, insbesondere Schadensersatz für entgangenen Gewinn, Betriebsausfall- oder für sonstige Vermögensschäden der Vertragspartner sind ausgeschlossen.

6. Recht am Arbeitsergebnis, Geheimhaltung

6.1. Active IT-Team überträgt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich unbeschränkte Recht, die von Active IT-Team überlassenen neuen Programmversionen an dem jeweiligen Betriebsstandort, für den sie überlassen wurden, auf sämtliche Nutzungsarten zu nutzen. Die zwischen den Parteien für die Überlassung der zu pflegenden Software getroffenen Vereinbarungen gelten für die neuen Programmversionen in gleicher Weise fort.

6.2. Active IT-Team wird alle Daten, Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihr im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt und vom Kunden als vertraulich bezeichnet werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung weiter.

7. Vertragsdauer

7.1. Der Vertrag besteht mindestens 1 Jahr und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsjahresende von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

7.2. Die Möglichkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aus dringendem Grund bleibt unberührt. Ein solcher dringender Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit seiner Zahlungspflicht um mehr als 30 Tage in Verzug gerät oder über sein Vermögen das Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wird.

8. Allgemeine Bestimmungen

8.1. Im Falle einer Rechtsnachfolge auf Seiten von Active IT-Team gehen die zwischen Active IT-Team und dem Kunden geschlossene Verträge automatisch auf den Rechtsnachfolger von Active IT-Team über.

8.2. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt jegliche Forderungen oder Ansprüche gegen Active IT-Team an Dritte abzutreten. Es sei den Active IT-Team stimmt dem ausdrücklich schriftlich zu.

8.3. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

8.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzbestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

8.5. Active IT-Team ist jederzeit berechtig, unter schriftlicher Mitteilung an den Vertragspartner, die vorliegenden AGB zu ändern. Sie entfalten Ihrer Wirkung auch für bereits abgeschlossene Verträge, wenn der Vertragspartner der Abänderung nicht binnen einer 4 Wochenfrist schriftlich widerspricht.

8.6. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. HGB oder sein Sitz im Ausland ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Oberhausen/Rheinl. vereinbart.

(Stand 01.11.2007)